Energieausweis: Welche Gebäude müssen einen haben?
Ab dem 1. Juli wird des Energieausweis zur Pflicht für einige Gebäude. Generell sollen alle Gebäude, die vor 1965 gebaut wurden, einen solchen Ausweis bei Verkauf oder Vermietung vorlegen können. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.
Hintergrund für die Einführung des Energieausweises ist, dass Transparenz für Mieter und Käufer geschaffen wird, welche mit den Kosten für den Energieverbrauch belastet werden. Der Ausweis gibt darüber Auskunft wie es mit der Gesamtenergieeffizienz bestellt ist und wie sich diese im Vergleich zu anderen Gebäuden darstellt. Weiterhin stehen in den Ausweisen auch Modernisierungsempfehlungen, es lohnt sich also auch als Eigenheimbesitzer. Die Ausfertigung eines solchen Ausweises kostet je nach Ausführlichkeit für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 50 bis 250 Euro. Zu Unterscheiden ist hier zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis, welcher dann auch neben zahlreichen Daten die Modernisierungsempfehlungen beinhaltet.
Modernisierungen bieten gerade im Bereich der Heizkosten viele Möglichkeiten um den Verbrauch und damit auch die Kosten zu senken.
Die EnergieAgentur.NRW hat einen Online-Check eingerichtet, der eine schnelle Überprüfung ermöglicht. Durch die Angabe weniger Daten kann schnell ermittelt werden welche Art von Energieausweis vorgeschrieben wird und ob überhaupt einer benötigt wird.

