Ende der Wahlfreiheit am 30. September
Das Energiepass-Blog erinnerte vor kurzem daran, dass am 30. September die Frist für die Wahlfreiheit, von Bestandsgebäuden aus der Zeit vor 1977, zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Die Erstellung eines Verbrauchsausweises vor Ablauf der Frist kann sich dabei lohnen, denn dieser ist wesentlich günstiger und behält für 10 Jahre Gültigkeit.
Mehr Infos finden sich direkt im entsprechenden Artikel.

